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1. Geltungsbereich
Die Verrechnungssätze gelten für Arbeiten, die von unserem Personal in den Ländern Deutschland, Österreich und Schweiz durchgeführt werden. Pauschal.- und Auslandarbeiten sonstiger Länder werden hierdurch nicht berührt und bedürfen besonderer Vereinbarungen.
2. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat die Fa G & G Grunewald bei der Durchführung der Arbeiten auf seine Kosten zu unterstützen. Er hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Arbeitsplatz notwendigen Maßnahmen zu treffen. Der Auftraggeber ist auf seine Kosten zu technischer Hilfeleistung verpflichtet, insbesondere:
a) Bereitstellung der notwendigen Hilfskräfte und Unterlagen. Die Hilfskräfte haben die Anweisungen der Fa. G&G Grunewald zu befolgen. b) Bereitstellung von Heizung, Beleuchtung, Strom und Wasser einschließlich der erforderlichen Anschlüsse. c) Beendigung aller notwendigen Bau.- und Installationsarbeiten.
Die technische Hilfeleistung des Auftraggebers muss gewährleisten, dass die Arbeiten sofort nach Ankunft der Fa. G&G Grunewald begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Auftraggeber durchgeführt werden können.
3. Arbeitszeit
Die normale Arbeitszeit beträgt von Montag bis Freitag in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr, 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr das Personal passt sich soweit wie möglich der Arbeitszeit und den Wünschen des Auftraggebers an.
4. Reise-, Vorbereitungs- und Wartezeiten
Diese werden wie normale Arbeitszeit mit Überstundenzuschlägen ab der achten Stunde berechnet.
a) bei Arbeiten die nicht länger als 5 Arbeitsstunden Bedürfen ist die Rechnung sofort nach Beendigung zu Zahlen, gegen einer Quittung. Bei Tarifänderungen werden die neuen Verrechnungssätze entsprechend angepasst und angewandt.
5. Überstunden-, Nacht,- Sonn- und Feiertagszuschläge
- für die ersten zwei Überstunden pro Tag 15% - für die darüber hinausgehenden Überstunden 25% - für Nacht- Überstunden (22.00 Uhr-6.00 Uhr) 50 % - für die Überstunden an Sonntagen 100% - für die Überstunden an Feiertagen 150% zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
6. Auslösung
bei mehrtägigen Reisen, täglich 26,50 €uro bei Abwesenheit von über 8-10 Stunden 16,50 €uro bei Abwesenheit von über10-12 Stunden 21,60 €uro bei Abwesenheit von über 12 Stunden 23,50 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
7. Übernachtungskosten
Übernachtungskosten werden in der tatsächlich verauslagten Höhe weiter berechnet.
8. Reisekosten
Die Reisekosten der Fa. G&G Grunewald für die Hin- und Rückreise, einschließlich der Kosten für Nahverkehrsmittel usw. wird in Rechnung gestellt. In der Regel werden für Ingenieure etc. Bahnkosten der 1. Klasse, für das übrige Personal die Bahnkosten der 2. Klasse, zuzüglich Zuschlägen berechnet. Bei der Benutzung von Kraftfahrzeugen werden 0,30 Euro pro km in Rechnung gestellt. Wir behalten uns die Wahl des jeweiligen Verkehrsmittels vor.
9. Nebenkosten
Für erforderliche Telefongespräche, Telegramme und dergleichen, werden die Kosten in Höhe der Bar auslagen berechnet, wobei die Mehrwertsteuer hinzugerechnet wird.
10. Arbeitsbescheinigung/ Lieferschein
Die vom Personal geleisteten Arbeitszeiten/ Warenlieferungen müssen unabhängig davon, ob es sich um vom Kunden zu zahlende Arbeiten, Warenlieferungen oder Garantieleistungen handelt, vom Kunden bescheinigt werden. Geschieht dies nicht, gelten die Eintragungen unseres Personals.
11. Zahlungsbedingungen / Internet Bestellung / Versandkosten
Die entstandenen Kosten / Rechnung sind sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu zahlen. Dies gilt auch für Teil- und Zwischenrechnungen. Verwaltungsgebühren bei Verzögerte Zahlung sind 10€ pro Anschreiben .Die Warenlieferung erfolgt per Nachnahme plus Versandkosten und Verpackung. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Fa. G&G Grunewald bei Bestellung per Internet gelten unsere AGB und Zahlungsbedingungen. Der Kunde hat lt. Gesetzliche Bestimmung 14-Tage Rückgaberecht ab Rechnungs- Datum.
12. Haftung und Gewährleistung
Bei Materialschäden (wie Lochfraß, Korusionsschäden oder sonstiges) die vor Ausführungsbeginn nicht erkennbar sind und waren, wird keine Haftung übernommen. Für Internet Seiten Gestaltung übernimmt die Fa. G & G Grunewald keine Haftung da wir nach vorlagen des Auftraggebers Arbeiten. Gerichtsstand ist Eisenach, Erkennbare Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 aufeinander folgenden Werktagen nach Eingang der Lieferung am Bestimmungsort, anzuzeigen.
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